BDG 1979: § 38 Abs 3 Z 1 (Versetzung, wichtiges dienst-liches Interesse, Änderung der Verwaltungsorganisation, einschließlich der Auflassung von Arbeitsplätzen; Abberufung eines Beamten von seiner Funktion als Leiter des ehemaligen Kriminalbeamteninspektorat unter Zuweisung einer anderen Leiterstelle, vertretbare Annahme des Annahme des Vorliegens eines dienstlichen Interesses aufgrund Änderungen in der Verwaltungsorganisation)