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VfGH 15.12.2005, B 1590/03 (Datenschutz)

JudikaturDatenschutzZfV 2006/1816ZfV 2006, 972 Heft 6 v. 3.1.2007

DSG 2000 idF BGBl I 136/2001: § 1 Abs 3 Z 2 (jedermann hat, soweit ihn betreffende personenbezogene Daten zur automationsunterstützten Verarbeitung oder zur Verarbeitung in manuell, dh. ohne Automationsunterstützung geführten Dateien bestimmt sind, nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen das Recht auf Richtigstellung unrichtiger Daten und Recht auf Löschung unzulässigerweise verarbeiteter Daten)

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