AVG: § 59 Abs 1 (Bescheid, Spruch; Erledigung der Angelegenheit in der Regel zur Gänze; gesonderter Abspruch nur bei Trennbarkeit und Entscheidungsreife, Teilbescheid)
TKG 2003: § 121 Abs 3 (Entscheidung über Zusammenschaltung durch Regulierungsbehörde; Trennbarkeit - Untrennbarkeit einzelner Bedingungen; Teilbescheid über Art und Umfang ohne Entgeltfestsetzung unzulässig)