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VwGH 19.10.2004, 2000/03/0300 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsverfahrenZfV 2006/1755ZfV 2006, 952 Heft 6 v. 3.1.2007

AVG: § 39 Abs 2 (Ermittlungsverfahren, keine Pflicht zur amtswegigen Durchführung einer mündlichen Verhandlung; im TelekommunikationsG nicht angeordnet))

MRK: Art 6 Abs 1 (civil rights; vertragsersetzende Zusammenschaltungsanordnungen der Regulierungsbehörde nach dem TelekommunikationsG; öffentliche mündliche Verhandlung, unterbliebener Antrag)

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