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VwGH 31.01.2005, 2003/03/0106 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2006/1732ZfV 2006, 947 Heft 6 v. 3.1.2007

VwGG: § 42 Abs 2 Z 1 (Rechtswidrigkeit des Inhaltes; die Überschreitung einer gesetzlichen Entscheidungsfrist bewirkt keine zur Aufhebung führende Rechtswidrigkeit des verspätet erlassenen Bescheides)

VwGH 31.01.2005, 2003/03/0106

(S Post- und Fernmeldewesen, Pkt 3)

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