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VwGH 11.08.2005, 2005/02/0057 (Strassenpolizei)

JudikaturStrassenpolizeiZfV 2006/1716ZfV 2006, 944 Heft 6 v. 3.1.2007

StVO: § 31 Abs 1 (Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs; Verbot der Beschädigung)

§ 99 Abs 2 lit e Strafbestimmungen; Beschädigung von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs; Strafbarkeit, keine bei Beschädigung durch Verkehrsunfall und Verständigung der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle ohne unnötigen Aufschub; Erfordernis der Verständigung durch Schädiger oder seinen Boten, keine)

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