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VwGH 02.05.2005, 2002/10/0177 (Sozialhilfe)

JudikaturSozialhilfeZfV 2006/1691ZfV 2006, 931 Heft 6 v. 3.1.2007

Stmk SozialhilfeG 1998: § 28 Z 2 (Kostenersatzpflicht der Eltern, Kinder und Ehegatten, soweit sie nach bürgerlichem Recht verpflichtet sind)

ABGB: § 143 Abs 1 (Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern und Großeltern, soweit der Unterhaltsberechtigte nicht selbsterhaltungsfähig ist und seine Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern nicht gröblich vernachlässigt hat, Begriff „gröblich“; Pflegeheimaufenthalt)

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