TKG: § 34 Abs 1 (Anbieter mit marktbeherrschender Stellung, nichtdiskriminierende Bereitstellung von Diensten an die Wettbewerber; Gleichbehandlungsgebot unabhängig davon, ob das Angebot freiwillig oder auf Grund eines Bescheides nach § 41 erfolgt)
VwGH 28.04.2004, 2002/03/0285