TKG: § 41 Abs 3 (Entscheidung über Zusammenschluss durch Regulierungsbehörde, Untrennbarkeit von Zusammenschaltungsbedingungen; Teilbescheid über Entgelt; Wirkung der Aufhebung des ihm zugrunde liegenden Teilbescheides über Art und Umfang)
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VwGG: § 42 Abs 3 (Wirkung der Aufhebung eines Bescheides durch den VwGH ex tunc; Rechtswidrigkeit und Aufhebbarkeit der darauf aufbauenden Bescheide)