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VwGH 01.06.2005, 2005/10/0048 (Natur- Und Landschaftsschutz)

JudikaturNatur- Und LandschaftsschutzZfV 2006/1644ZfV 2006, 903 Heft 6 v. 3.1.2007

Bgld Naturschutz- und LandschaftspflegeG 1990: § 50 Abs 2 (Bewilligungsantrag; Verpflichtung zur Glaubhaftmachung des Eigentums am betroffenen Grundstück, ansonsten schriftlicher Nachweis der Zustimmung des Eigentümers; Wechsel des Eigentümers während des Verfahrens bewirkt für sich allein keine Nachfolge in die Parteistellung des Antragstellers; Anzeige des Wechsels der Partei erforderlich)

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