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VwGH 18.10.2004, 2004/17/0081 (Justizverwaltung)

JudikaturJustizverwaltungZfV 2006/1624ZfV 2006, 891 Heft 6 v. 3.1.2007

GEG 1962: § 9 Abs 1 (Stundung von Gerichtskosten)

§ 9 Abs 3 (Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung eines Stundungsantrages; Entscheidung über den Aufschiebungsantrag durch den Leiter der Einbringungsstelle, kein Rechtsmittel)

§ 9 Abs 4 (Entscheidung über einen Stundungsantrag durch den Präsidenten des OLG; er kann seine Entscheidungsbefugnis an den Leiter der Einbringungsstelle übertragen, keine Delegierung der Zuständigkeit, sondern bloße Übertragung der Approbationsbefugnis)

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