GewO 1994: § 1 Abs 1 (Geltungsbereich)
§ 2 Abs 1 Z 24 (ebenso; Ausnahmen; Betrieb der Bund zustehenden Monopole; Glückspielmonopol)
§ 340 (Gewerbeanmeldung; Zurückweisung; Anmeldung für auch dem Glücksspielmonopol unterliegenden Spielen)
GewO 1994: § 1 Abs 1 (Geltungsbereich)
§ 2 Abs 1 Z 24 (ebenso; Ausnahmen; Betrieb der Bund zustehenden Monopole; Glückspielmonopol)
§ 340 (Gewerbeanmeldung; Zurückweisung; Anmeldung für auch dem Glücksspielmonopol unterliegenden Spielen)