GewO 1994: § 59 Abs 2 (Entgegennahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen; Sammeln von Bestellungen bei Werbeveranstaltungen; Verbot, Gemeinschaftswidrigkeit, keine)
VwGH 14.09.2005, 2001/04/0074
1. Zur Geltung des Verbotes des § 59 Abs 2 erster Satz GewO 1994 für das Sammeln von Bestellung bei Werbeveranstaltungen wie VwGH 2000/04/0210, 9. 10. 2002 = ZfVB 2004/118, 184.