FrG 1997: § 10 Abs 4 (Erstniederlassungsbewilligung; ausnahmsweise Inlandsantragstellung; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; pflegebedürftige Lebensgefährtin; quotenfreie Niederlassung; privilegierter Personenkreis; Familienangehöriger; Lebensgemeinschaft)
§ 14 Abs 2 (ebenso)