FrG 1997: § 36 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Mitellosigkeit; Nachweis der Unterhaltsmittel; Lebensunterhalt von privaten Einrichtungen; Rechtsanspruch; Asylwerber, ehemaliger; Bundesbetreuung; Ermessensübung, keine)
VwGH 30.06.2005, 2005/18/0176
1. Der Bf hat es trotz der beh Aufforderung vom 26. 2. 2004 unterlassen, ausreichende Mittel für seinen Unterhalt nachzuweisen. Die (bloße) Behauptung des Fremden, dass für seinen Lebensunterhalt von privaten Einrichtungen gesorgt werde, ist als Nachweis der Mittel zu seinem Unterhalt schon deshalb nicht geeignet, weil sich daraus nicht ergibt, dass er einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützungsleistungen habe (VwGH 27. 6. 2001, 2000/18/0181).