FrG 1997: § 10 Abs 4 (Ausweisung; Ermessen; besonders berücksichtigungswürdiger Fall; humanitäre Gründe; Aufenthaltserlaubnis; Erstniederlassungsbewilligung; nachteilige Lebensumstände; ausnahmsweise Inlandsantragstellung; Niederlassungsverfahren, beendetes als Voraussetzung)
§ 14 Abs 2 (ebenso)