AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; keine Asylrelevanz, befürchtete Strafe wegen Beteiligung an einer Straftat, gewalttätige Übergriffe nach einem „Landraub“)
§ 8 (Non refoulement-Prüfung, Prüfung der Gründe des § 57 Abs 1 und Abs 2 FrG)