FrG 1997: § 36 Abs 1 (Aufenthaltsverbot, unbefristetes; Gefährlichkeitsprognose; Einbeziehung des gesamten Fehlverhaltens; früheres Aufenthaltsverbot)
VwGH 08.09.2005, 2003/18/0227
Die Beschwerde rügt im Licht des § 36 Abs 1 FrG, dass bereits mit B der Erstbeh vom 23. 5. 1996 ein auf zehn Jahre befristetes Aufenthaltsverbot gegen den Bf erlassen worden sei. Die bel Beh habe im nunmehr angefochtenen B „sämtliche Verurteilungen“, die bereits dem zuvor verhängten Aufenthaltsverbot zugrunde gelegen seien, bei ihrer Gefährlichkeitsprognose nach § 36 Abs 1 FrG neuerlich berücksichtigt, obwohl die betreffenden strafbaren Handlungen bereits mehr als zehn Jahre zurücklägen. Auch das seiner Verurteilung am 7. 3. 2000 zugrunde liegende Fehlverhalten habe er bereits vor mehr als sieben Jahren gesetzt.