vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 30.06.2005, 2003/18/0031 (Fremdenpolizei)

JudikaturFremdenpolizeiZfV 2006/1554ZfV 2006, 866 Heft 6 v. 3.1.2007

FrG 1997: § 23 Abs. 2 (Versagung einer Niederlassungsbewilligung; Quotenpflicht; Änderung von „Künstler“ auf „unselbständige Erwerbstätigkeit“; keine Bedachtnahme auf Art 8 MRK)

VwGH 30.06.2005, 2003/18/0031

1. Da der Bf bisher über eine nicht der Quotenpflicht unterliegende Niederlassungsbewilligung als Künstler verfügte und nunmehr die Ausübung einer quotenpflichtigen Beschäftigung beabsichtigt, hat die bel Beh den gegenständlichen Antrag zu Recht dem § 23 Abs 2 FrG subsumiert. Ferner ist die Auffassung der bel Beh, dass die vom Bf beantragte Niederlassungsbewilligung in der Quote gem § 3 der NiederlassungsV 2002 - NLV 2002, BGBl II 2, keinen Platz findet, unbedenklich. Dies deshalb, weil sich weder aus der Beschw noch aus dem bekämpften B im Zusammenhalt mit den vorgelegten Verwaltungsakten ein Anhaltspunkt dafür ergibt, dass die Erwerbstätigkeit des Bf in einer von der maßgeblichen Quotenregelung des § 3 Abs 5 Z 2 NLV 2002 geforderten selbstständigen Erwerbstätigkeit bestehen soll.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!