EG: Art 82 (Wettbewerbsregeln)
Art 87 Abs 1 (Beihilfenverbot)
TKG: § 125 Abs 3 (Übergangsbestimmung, Zuweisung zusätzlicher Frequenzen aus dem für DCS-1800 reservierten Frequenzbereich an Inhaber „bestehender“ Mobilfunkkonzessionen, am 1. 8. 1997 bestehende Konzession; Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht unter der Voraussetzung der Gebührengleichwertigkeit)