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VwGH 21.09.2005, 2002/09/0076 (Dienstrecht)

JudikaturDienstrechtZfV 2006/1522ZfV 2006, 854 Heft 6 v. 3.1.2007

Wr Dienstordnung 1994: § 18 Abs 1 (Allgemeine Dienstpflichten; der Beamte hat die ihm übertragenen Geschäfte unter Beachtung der bestehenden Rechtsvorschriften mit Sorgfalt, Fleiß und Unparteilichkeit zu besorgen; Erstellen von Einreichunterlagen zur Erlangung einer Betriebsanlagengenehmigung durch den Beamten gehört nicht zu den Dienstpflichten; Erzeugung des Anscheines der Bestechlichkeit ist Dienstpflichtverletzung; hier: Inkassotätigkeit)

Seite 854


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