AVG: § 63 Abs 5 (Berufung, Einbringung bei Behörde erster Instanz, zweiwöchige Frist)
DVG: § 6 (Fristenlauf, keine Einrechnung der Tage des Laufes des Dienstweges; keine Anwendung des DVG im Verfahren vor der Berufungskommission)
MRK: Art 6 Abs 1 (civil rights; Ansprüche und Verpflichtungen aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen berühren civil-rights nicht)