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VfGH 6. 6. 2005, B 471/04 (VERGABEWESEN)

JudikaturVERGABEWESENZfV 2006/1470ZfV 2006, 789 Heft 5 v. 2.11.2006

Tir VergabenachprüfungsG: § 11 Abs 2 Z 1 (Nachprüfung, Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, offenes Verfahren; Antragsfrist hinsichtlich Ausschreibung; Geltung auch für Anträge auf Nachprüfung der Zuschlagserteilung in denen argumentativ Rechtswidrigkeit der Ausschreibung behauptet wird, keine)

B-VG: Art 83 Abs 2 (gesetzlicher Richter; Verletzung durch Verweigerung einer Sachentscheidung; unrichtige Auslegung des Antragsinhaltes)

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