B-VG: Art 137 (Klage gegen Gebietskörperschaft, politische Partei; Klage „vertreten durch den Zustellbevollmächtigten“; Geschäftsführer als zuständiges Organ zur Vertretung nach außen; Zurückweisung)
VfGH 12.10.2005, A 11/05
Die vorgelegte Satzung regelt in ihrem Punkt 7 die „Vertretung nach außen“ wie folgt: „a) Der/die Gf des Landesausschusses - im Verhinderungsfall der/die Stellvertreterin - vertritt VAU-HEUTE nach außen.“