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VfGH 28. 2. 2005, B 74/04 (GEMEINDERECHT)

JudikaturGEMEINDERECHTZfV 2006/1438ZfV 2006, 781 Heft 5 v. 2.11.2006

Stmk GdO 1967: § 43 Abs 2 lit d (Gemeinderat; Einschreiten bei Gerichten, sofern die Sache nicht zur laufenden Verwaltung gehört)

§ 45 Abs 1 (Bürgermeister; Vertretung der Gemeinde nach außen)

§ 47 Abs 1 (Bürgermeister; Befugnis zu einstweiligen unaufschiebbaren Verfügungen bei Gefahr im Verzug; urlaubsbedingte Schwierigkeiten bei der Einberufung des Gemeinderates rechtfertigen Inanspruchnahme der Notkompetenz nicht)

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