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VfGH 4. 3. 2005, B 249/04 (EUROPARECHT)

JudikaturEUROPARECHTZfV 2006/1435ZfV 2006, 779 Heft 5 v. 2.11.2006

EG: Art 249 Abs 2 (Verordnungen, unmittelbare Anwendbarkeit in den Mitgliedstaaten; Anknüpfung an deren Gebote und Verbote in den ihrer Sanktionierung dienenden Verwaltungsstrafnormen der Mitgliedstaaten, Blankettstrafnormen)

Seite 779


GütbefG: § 23 Abs 2 idF BGBl I 2001/106 (Übertretung; Verstoß gegen unmittelbar anwendbare Vorschriften der Europäischen Union über den Straßengüterverkehr; Blankettstrafnorm; keine verfassungsrechtlichen Bedenken)

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