ABGB: § 143 Abs 1 (Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern, soweit der Unterhaltsberechtigte nicht im Stande ist, sich selbst zu erhalten; Zinsenanspruch des Hilfeempfängers gem § 947 ABGB an eine dritte Person aus einer Schenkung mindert den Unterhaltsanspruch gegen das Kind)
§ 938 („gemischte Schenkung“, Begriff)