Bundes-VerwaltungsabgabenV: § 1 Abs 1 (Verwaltungsabgabe für jede Verleihung einer Berechtigung)
§ 2 Abs 1 (Entstehung der Abgabenpflicht mit Rechtskraft der Berechtigung)
Kontingenterlaubnis-VergabeV: § 6 Abs 1 (Bewerbungsverfahren, Verwendung eines einzigen Formulars für jeden Staat; Zahl der Ansuchen und nicht der Transitfahrten für Gebührenpflicht maßgebend)