VStG: § 1 Abs 1 (Verwaltungsübertretung; gesetzliche Strafdrohung vor Begehung der Tat)
§ 1 Abs 2 (Strafe nach dem zur Tatzeit geltenden Recht, außer dieses ist bei Erlassung des Bescheides erster Instanz günstiger; Wegfall der Strafbarkeit vor diesem Zeitpunkt, Begründungspflicht der Behörde)