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VwGH 13. 10. 2004, 2004/10/0164 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2006/1356ZfV 2006, 753 Heft 5 v. 2.11.2006

VwGG: § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung, unabwendbares oder unvorhergesehenes Ereignis, Begriffe; keine Mittel für Postporto während der Beschwerdefrist)

VwGH 13.10.2004, 2004/10/0164

1. „Unabwendbar“ ist ein Ereignis dann, wenn sein Eintritt objektiv von einem Durchschnittsmenschen nicht verhindert werden kann; „unvorhergesehen“ ist es hingegen, wenn die Partei es tatsächlich nicht miteinberechnet hat und seinen Eintritt auch unter Bedachtnahme auf zumutbare Aufmerksamkeit und Voraussicht nicht erwarten konnte (Rsp bei Mayer, BundesverfassungsG3, zu § 46 VwGG).

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