VwGG: § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung; unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis; plötzliche, die Dispositionsfähigkeit ausschließende Erkrankung)
VwGH 13.10.2004, 2004/10/0143
Dem Vorbringen des Antragstellers ist nicht zu entnehmen, in welcher Weise es auf eine gesundheitliche Beeinträchtigung zurückzuführen sein sollte, dass er dem Verbesserungsauftrag des VwGH hinsichtlich des Punktes 2) entsprach, die Beantwortung der Frage nach dem Tag der Zustellung des angef B jedoch unterließ.