VwGG: § 34 Abs 1 (Beschwerden, Legitimation keine, „Besitzgemeinschaft“ von Liegenschaftseigentümern und Miteigentümern einer Eigenjagd ohne Rechtspersönlichkeit nach dem Stmk JagdG 1986)
AVG: § 9 (Rechts- und Handlungsfähigkeit, ebenso; ein an eine solche „Besitzgemeinschaft“ gerichteter Bescheid geht ins Leere)