VwGG: § 41 (Neuerungsverbot; auch Rechtsfragen, die neue Sachverhaltsfeststellung erfordern)
ZustellG: § 17 Abs 2 (Verständigung von der Hinterlegung, Einlegen in den für die Abgabestelle bestimmten Briefkasten; Kanalrohr in der Begrenzungsmauer)
VwGG: § 41 (Neuerungsverbot; auch Rechtsfragen, die neue Sachverhaltsfeststellung erfordern)
ZustellG: § 17 Abs 2 (Verständigung von der Hinterlegung, Einlegen in den für die Abgabestelle bestimmten Briefkasten; Kanalrohr in der Begrenzungsmauer)