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VwGH 27. 1. 2004, 2004/10/0015 (UNTERRICHTSWESEN)

JudikaturUNTERRICHTSWESENZfV 2006/1317ZfV 2006, 744 Heft 5 v. 2.11.2006

SchUG: § 3 Abs 8 (Aufnahme des Schülers gilt ohne weitere Anmeldung für alle Schulstufen an der betreffenden Schule bis zur Beendigung des Schulbesuches)

§ 33 (Beendigung des Schulbesuches)

Wr SchulG: § 48 Abs 1 (Verweigerung der Aufnahme eines sprengelfremden Schülers)

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