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VwGH 14. 6. 2005, 2005/02/0140 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2006/1308ZfV 2006, 741 Heft 5 v. 2.11.2006

StVO: § 84 Abs 2 (Werbungen und Ankündigungen außerhalb des Straßengrundes; Verbot nur für Werbungen und Ankündigungen, keine Geltung für Tafeln und Anbringungsvorrichtungen oder Rahmen, Ausnahme bei untrennbarer Einheit)

VwGH 14.06.2005, 2005/02/0140

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