ASVG: § 114 Abs 2 (Verpflichtung zur Abfuhr einbehaltener Dienstnehmerbeiträge durch gesetzliche Vertreter; Direktauszahlung des Urlaubsentgelts durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse an den Arbeitnehmer; Einbehaltung des Pauschbetrags für die iZm der Urlaubsgewährung zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge und gesetzlichen Abgaben zur Verrechnung mit offenen Forderungen der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse; stellt Verwendung der Beiträge zur Abdeckung einer anderen Verbindlichkeit dar, als Einbehaltung von Dienstnehmeranteilen zu werten)