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VwGH 26. 1. 2005, 2003/08/0156 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2006/1289ZfV 2006, 733 Heft 5 v. 2.11.2006

AlVG: § 27 Abs 8 idF BGBl I 33/2001 (Altersteilzeitgeld; Rückersatz unberechtigt empfangener Leistung; im vorliegende Fall keine Verschweigung von Tatsachen und kein Erkennen müssen, dass die Leistung nicht gebührt; kein Raum für Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen außerhalb der gesetzlich normierten Tatbestände)

VwGH 26.01.2005, 2003/08/0156

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