ASVG: § 11 Abs 2 (Ende der Pflichtversicherung; Vergleich über dem Dienstnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses zustehenden Arbeitslohn, Verlängerung der Pflichtversicherung; Vergleich über die einvernehmliche Beendigung des Dienstverhältnisses einer Vertragsbediensteten, fehlende Vereinbarung einer Abfertigung)
§ 49 Abs 3 (Entgelt, Ausnahmen; Abfertigung; ebenso)