Bgld Natur- und LandschaftspflegeG: § 5 lit a Z 1 (Bewilligungspflicht; Errichtung von Gebäuden auf Flächen, die im Flächenwidmungsplan nicht als Wohn-, Dorf-, Geschäfts-, Industrie- und Betriebsgebiete, gemischte Baugebiete oder Verkehrsflächen ausgewiesen sind; Widmung „Grünland - landwirtschaftlich genutzt“, nur für landwirtschaftlichen
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