StV Wien: Art 7 Z 2 (Recht der slowenischen Minderheit auf Gebrauch der slowenischen Sprache als Unterrichtssprache; kein subjektives Recht von Gemeinden)
Krnt Minderheitenschulwesen-AusführungsG: § 1 Abs 1 (Volksschulen mit zweisprachigem Unterricht zu Beginn des Schuljahres 1958/59)