RL 13/2000/EG : Art 2 Abs 1 lit a sublit iii (Verbot irreführender Etikettierung, Aufmachung und Werbung für Lebensmittel, Werbung mit Selbstverständlichkeiten)
LMG: § 9 Abs 1 lit a (Verbot gesundheitsbezogener Angaben bei Verzehrprodukten; Täuschung durch Hervorhebung von Selbstverständlichkeiten; Produkt „BION3“, „gesundheitsfördernde Wirkung“, „Gesunderhaltung“, „gesunde Darmflora“ etc)