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VwGH 19. 10. 2004, 2001/03/0353 (JAGDRECHT)

JudikaturJAGDRECHTZfV 2006/1209ZfV 2006, 693 Heft 5 v. 2.11.2006

NÖ JagdG 1974: § 61 Abs 1 Z 11 (Verweigerung der Jagdkarte; wegen gerichtlich strafbarer Handlung rechtskräftig verurteilte Person, solange dies wegen der Art der Tat und der Persönlichkeit des Verurteilten erforderlich erscheint)

§ 67 Abs 2 (Jagdaufseher, keine Bestätigung und Beeidigung wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit, bei Verurteilung wegen strafbarer Handlungen iSd § 61 Abs 1 Z 11; Wortlaut, strenger Maßstab)

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