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VwGH 13. 10. 2004, 2004/10/0054 (HOCHSCHULWESEN)

JudikaturHOCHSCHULWESENZfV 2006/1207ZfV 2006, 692 Heft 5 v. 2.11.2006

EG: Art 39 (Arbeitnehmerfreizügigkeit)

RL 89/48/EWG über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen: Art 1 lit c (reglementierter Beruf)

Art 1 lit d (reglementierte berufliche Tätigkeit, rechtliche Bindung in einem Mitgliedstaat an den Besitz eines Diploms; Anwendbarkeit der RL auf Beruf eines Lehrers an Grundschulen, Hauptschulen und pädagogischen Akademien; Ernennungserfordernis für letztere ist gemäß Z 22 der Anlage 1 zum BDG 1979 der Doktor- oder Diplomgrad)

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