StudFG: § 17 Abs 1 Z 2 (günstiger Studienerfolg; Nichtvorliegen bei Studienwechsel)
§ 17 Abs 2 Z 2 (unschädlicher Studienwechsel, durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführter Studienwechsel; Frühpensionierung des Vaters kein solcher Fall)