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VwGH 18. 5. 2004, 2002/10/0007 (HOCHSCHULWESEN)

JudikaturHOCHSCHULWESENZfV 2006/1203ZfV 2006, 690 Heft 5 v. 2.11.2006

UniStG: § 54 Abs 3 dritter Satz (Genehmigung einer abweichenden Prüfungsmethode, psychische Behinderung des Studierenden)

§ 60 Abs 1 (schwerer Mangel der Durchführung einer negativ beurteilten Prüfung)

VwGH 18.05.2004, 2002/10/0007

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