GewO 1994: § 87 Abs 1 Z 3 (Entziehung der Gewerbeberechtigung; Gründe; „schwerwiegende Verstöße“ gegen die iZm dem Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften und Schutzinteressen; Tatbestandserfüllung auch durch Vielzahl geringfügiger Übertretungen; ausreichende Feststellungen, keine; Tatbestandserfüllung durch nicht rechtskräftig bestrafte Übertretungen; ausreichendes Ermittlungsverfahren, keines)