GewO 1994: § 26 Abs 1 (Nachsicht vom Ausschluss von Gewerbeausübung; Immobilientreuhänder; Übertretung des Verbotsgesetzes, Ausübung kann Gelegenheit zur Begehung gleichartiger Übertretungen schaffen; Berücksichtigung nur von „Wirtschafts- und Vermögensdelikten“, keine; negative Prognose)
VwGH 02.06.2005, 2004/04/0065