GewO 1994: § 358 Abs 1 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen; Bekanntwerden von Genehmigungspflicht begründbaren Umständen, Zweifel des Inhabers; Feststellungsbescheid; „Inhaber“, noch nicht errichtete Anlage; Rechtsträger, der Errichtung beabsichtigt und Genehmigungspflicht in Zweifel zieht)
VwGH 30.06.2005, 2002/04/0190