FrG: § 36 Abs 2 Z 8 idF BGBl I 2002/126 (Aufenthaltsverbot; Betretung bei einer Beschäftigung, die der fremde nach dem AusländerbeschäftigungsG nicht ausüben hätte dürfen; Gefälligkeitsdienste ohne Rechtspflicht, keine Beschäftigung darstellend)
VwGH 25.01.2005, 2003/21/0150