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VwGH 25. 1. 2005, 2003/21/0150 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2006/1159ZfV 2006, 675 Heft 5 v. 2.11.2006

FrG: § 36 Abs 2 Z 8 idF BGBl I 2002/126 (Aufenthaltsverbot; Betretung bei einer Beschäftigung, die der fremde nach dem AusländerbeschäftigungsG nicht ausüben hätte dürfen; Gefälligkeitsdienste ohne Rechtspflicht, keine Beschäftigung darstellend)

VwGH 25.01.2005, 2003/21/0150

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