RL 79/112/EWG (Etikettierungs-RL): Art 2 Abs 1 lit b (Verbot einer Etikettierung, in der unmittelbar oder mittelbar auf eine menschliche Krankheit Bezug genommen wird; Krankheit, Zustand des nicht ordnungsgemäßen und ungestörten Funktionierens der Organe und Lebensprozesse; kein Verbot gesundheitsbezogener, auf die Förderung des Wohlbefindens bezogener Angaben; „Verdauungsdragees“)